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AGB


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§ 1  Geltungsbereich 

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages 

zwischen Zweirad Reichmann, Grumbacher Str. 2a 01723 Kesselsdorf (im folgenden: Zweirad Reichmann) und dem Kunden (im folgenden: Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.  

 

(2)Zweirad Reichmann erbringt seine Dienste, Leistungen und Lieferungen 

ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

 

(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen 

Leistungen der Fa. Zweirad Reichmann. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der 

Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.  

 

 

§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen  

(1) Die Produktpräsentation der Fa. Zweirad Reichmann, insbesondere in Prospekten, 

Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot der Fa. Zweirad Reichmann 

dar.  

 

(2) Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Zweirad Reichmann 

bei dem Kunden oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Fa. Zweirad Reichmann zustande.  

 

§ 3 Zahlungsbedingungen  

(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. 

 

(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. 

 

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 

Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Fa. Zweirad Reichmann zu 

leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 3 Abs. 3 

S.1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen 

Basiszinssatz beträgt. 

(4) Unabhängig von § 3 Abs. 3 bleibt es der Fa. Zweirad Reichmann unbenommen, einen 

höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen. Das Recht der Fa. Zweirad Reichmann zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichen 

Kündigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt. 


 

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden  

Der Kunde verpflichtet sich, von der Fa. Zweirad Reichmann erworbene,  

sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Bremsen etc. ausschließlich in einer geprüften und zertifizierten 

Fachwerkstatt (de-)montieren zu lassen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, gilt § 6 Abs. 1 

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt  

 

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldo- und Nebenforderungen, die der Fa. Zweirad Reichmann

aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, 

behält sich die Fa. Zweirad Reichmann das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 

 

 

§ 6 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen 

(1) Hat der Kunde seiner Verpflichtung aus § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwider ein 

sicherheitsrelevantes Teil nicht von einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-) montieren 

lassen, und entsteht dem Kunden durch dieses sicherheitsrelevante Teil oder im Zusammenhang mit 

diesem ein Schaden, ist die Haftung der Fa. Zweirad Reichmann ausgeschlossen. Ein 

etwaiges Mitverschulden der Fa. Zweirad Reichmann bleibt hiervon unberührt.  

 

(2) Die Fa. Zweirad Reichmann haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und 

Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die 

auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für 

mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. 

 

(3) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem 

Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der 

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss 

typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen 

Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere 

entgangenen Gewinn. 

 

(4) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und 

Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fa. Zweirad Reichmann auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen 

Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen 

Gewinn. 

 

(5) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und 

Erfüllungsgehilfen der Fa. Zweirad Reichmann. 

 

(6) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

 

 

§ 7 Datenschutz 

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen der Fa. Zweirad Reichmann. 

 

§ 8 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen  

 

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN- Kaufrechts. Unberührt 

bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt 

hat.  

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen 

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag 

Regelungslücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher 

Bestimmungen hiervon unberührt.  

 

 

Stand der AGB: April 2007 

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