Sie sind hier: AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages
zwischen Motorservice Hohls KFZ Handelsgesellschaft, Hünenburg 10, 29303 Bergen (im folgenden: Motorservice Hohls) und dem Kunden (imfolgenden: Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.
(2) Die Motorservice Hohls erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungenausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen
Leistungen der Motorservice Hohls. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme derLeistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.
§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen
(1) Die Produktpräsentation derMotorservice Hohls, insbesondere in Prospekten,Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot derMotorservice Hohls dar.(2) Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung derMotorservice Hohls
bei dem Kunden oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Motorservice Hohls zustande.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Motorservice Hohls zuleisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 3 Abs. 3
S.1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz beträgt.
(4) Unabhängig von § 3 Abs. 3 bleibt es der Motorservice Hohls unbenommen, einenhöheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen. Das Recht der Motorservice Hohls
zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichenKündigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, von der Motorservice Hohls erworbene,sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Bremsen etc. ausschließlich in einer geprüften und zertifizierten
Fachwerkstatt (de-)montieren zu lassen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, gilt § 6 Abs. 1
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldo- und Nebenforderungen, die derMotorservice Hohls
aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen,behält sich die Motorservice Hohls das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
§ 6 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen
(1) Hat der Kunde seiner Verpflichtung aus § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwider ein
sicherheitsrelevantes Teil nicht von einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-) montieren
lassen, und entsteht dem Kunden durch dieses sicherheitsrelevante Teil oder im Zusammenhang mit
diesem ein Schaden, ist die Haftung der Motorservice Hohls ausgeschlossen. Einetwaiges Mitverschulden der Motorservice Hohls bleibt hiervon unberührt.(2) Die Motorservice Hohls
haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper undGesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die
auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für
mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen
Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere
entgangenen Gewinn.
(4) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Motorservice Hohlsauf die bei Vertragsschluss typischerweisevorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen
Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen
Gewinn.
(5) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen der Motorservice Hohls.(6) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen der Motorservice Hohls.
§ 8 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN- Kaufrechts. Unberührt
bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag
Regelungslücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher
Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand der AGB: April 2007
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